Pflicht zur E-Rechnung ab 2025

Was Sie zur E-Rechnung wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmer im B2B-Bereich dazu verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Das bedeutet, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Softwarelösungen, wie PowerHaus, in der Lage sind, diese Rechnungen rechtssicher zu verarbeiten. 
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E-Rechnungen werden zur Standard­methode für den Rechnungs­austausch

Ab dem 01.01.2025 tritt eine neue gesetzliche Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen in Kraft. Diese Änderung ist Teil des Wachstumschancengesetzes und soll die Digitalisierung im B2B-Geschäftsverkehr vorantreiben. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen werden, um eine automatisierte Verarbeitung zu ermöglichen. PDF-Rechnungen gelten nicht als rechtskonforme E-Rechnungen.

Übergangs­regelungen zur Ausstellung von E-Rechnungen

Die vollständige Umstellung auf E-Rechnungen wird nicht sofort erfolgen. Für die Jahre 2025 und 2026 gibt es eine Übergangsphase, in der auch Papierrechnungen sowie andere elektronische Rechnungsformate mit Zustimmung des Empfängers weiterhin zulässig sind. Ab 2027 dürfen nur noch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 800.000 Euro Papierrechnungen ausstellen. Ab 2028 wird die E-Rechnungspflicht dann uneingeschränkt gelten, sodass alle B2B-Unternehmen die neuen Anforderungen umsetzen müssen.

Welche E-Rechnungs­formate gibt es?

Es gibt zwei Hauptformate, die von der Finanzverwaltung anerkannt werden: die XRechnung und das ZUGFeRD-Format.
XRechnung
Dieses Format basiert auf einem strukturierten XML-Datensatz, der maschinell ausgelesen und verarbeitet werden kann. Allerdings sind XRechnungen nicht für das menschliche Auge lesbar und bieten keine Möglichkeiten für eine grafische Gestaltung im Corporate Design.
ZUGFeRD
Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus PDF und XML. Während das XML-Format maschinell verarbeitet werden kann, ermöglicht die PDF-Darstellung eine lesbare Rechnung für den Menschen und kann individuell an das Firmendesign angepasst werden.

Wann stehen die Funktionen für die E-Rechnung in PowerHaus zur Verfügung?

Die PowerHaus Produktentwicklung bereitet sich schon mit Hochdruck auf die Einführung der E-Rechnung vor. Ziel ist eine zeitnahe Übernahme und Verarbeitung in das Zusatzmodul der digitalen Belegerfassung.

Erfassung von E-Rechnungen

Mit PowerHaus können Sie zukünftig eingehende E-Rechnungen problemlos erfassen und verarbeiten. Die Software ermöglicht die automatische Verarbeitung strukturierter Daten, wodurch die Effizienz in Ihrer Buchhaltung erheblich gesteigert wird. Eingehende XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen werden dabei unterstützt, sodass Sie stets auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen sind.
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